Rechtsnormen in Deutschland haben einen abstrakt-generellen Charakter. Dies bedeutet, dass sie für eine Vielzahl von Anwendungsfällen (abstrakt) und gegenüber jedermann (generell) wirken. Konfrontiert werden Sie mit der Problematik, dass Normen einen abstrakten Inhalt haben, folglich Inhalte definiert und unter diesen Definitionen subsumiert werden müssen. Es stellt sich allerdings...