Bei § 238 StGB handelt es sich um den sog. Stalking-Paragrafen. Im Gegensatz zu dem, was man im Allgemeinen unter dem Stalking versteht, geht es hierbei natürlich nicht um das „Ab- oder Auschecken“ von Personen in den sozialen Netzwerken wie Instagram oder TikTok.
Wie § 238 Abs. 1 StGB...