Im Rahmen der Prüfung des objektiven Tatbestandes erfolgen diverse weitergehende Prüfungsschritte. Sie prüfen als erstes die objektiven Tatbestandsmerkmale des möglicherweise erfüllten Straftatbestandes, folglich diejenigen, deren Kriterien rein tatsächlich, bzw. rein juristisch objektiv zu bewertenden Voraussetzungen der Norm. Häufig gibt Ihnen der Tatbestand eine Handlung und/oder einen Erfolg vor...