Die StVO ist nur anwendbar, wenn sich die Beteiligten im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten. Nur wenn dies der Fall ist, kann es überhaupt zu einer Anwendung der geltenden Vorschriften auf einen Sachverhalt kommen. Der öffentliche Verkehrsraum ist abzugrenzen von dem privaten Verkehrsraum. Hier gelten die...