Die Qualifikation(en) des § 250 Abs. 1 und Abs. 2 StGB gelten durch den Rechtsfolgenverweis des § 255 StGB auch für die räuberische Erpressung (§§ 253, 255, 250 StGB).
Mit der Qualifikation des schweren Raubes kann auch die räuberische Erpressung qualifiziert werden. Aus...