Im Rahmen der Urkundendelikte sollen Studierende in der Lage sein, die Tatbestandsvoraussetzungen ausgewählter Delikte zu prüfen. Die Modulbeschreibung sieht hier die
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- die Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
- die Fälschung Beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) und die Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) vor.
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