Neben den allgemeinen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches sind weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände im Versammlungsgesetz aufgeführt. Diese sind als besondere Strafgesetze denen des allgemeinen Strafrechts vorrangig zu prüfen.
Dementsprechend regelt Abschnitt IV die Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 21 ff. VersG. Die Straftatbestände sind alle als Vergehen im Sinne des §...