Die Strafverteilung im Amt stellt eine Qualifikation der Strafvereitlung nach § 258 StGB dar. Jedoch gilt diese Qualifikation nicht für jedermann, sondern gerade nur für Amtsträger. Dabei soll gerade derjenige härter bestraft werden, der an sich an der Strafverfolgung oder deren Vollstreckung als Amtsträger beteiligt ist....