Während § 113 StGB sowohl den Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen, als auch den Individualschutz der Beamten verfolgt, ist bei § 114 StGB nach h.M. das geschützte Rechtsgut allein die körperliche Integrität des Beamten.
§ 114 StGB ist keine Qualifikation zu § 113 StGB.
Vorab sei erwähnt, dass jede...