Der Totschlag wirft tatbestandlich wenig Probleme auf. So beschränken sich vergleichsweise wenige Tatbestandsmerkmale auf wenige Streitstände. Sie können daher davon ausgehen, dass ein Totschlag in der Klausur regelmäßig mit den Problemstellungen des Allgemeinen Teils des StGB, sprich mit den Inhalten des Teilmoduls 4.1 abgeprüft wird (z.B....