Das in Art. 16 a GG beschriebene Asylrecht wurde ursprünglich allein durch einen knappen Satz gewährleistet (vgl. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.). Durch das 39. Änderungsgesetz zum Grundgesetz vom 28.06.1993 wurde dieses jedoch weitgehend umgestaltet und ist seitdem in einem eigenen Artikel...