Die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG schützt neben dem Sich-Versammeln auch die Kommunikation. Die Versammlungsfreiheit wird auch als Kommunikationsgrundrecht verstanden, zumal die kollektive Meinungsäußerung Schutzgut ist. Darüber hinaus wird es auch als Demonstrationsgrundrecht bezeichnet. Dementsprechend besteht eine enge Bindung zu Art. 5 GG.
Demonstrationen haben eine weitreichende Historie....