Das Recht zur vorläufigen Festnahme wird ebenfalls im Modul 4.1 erläutert. Im strafrechtlichen Zusammenhang dient § 127 StPO als ein Rechtfertigungsgrund, um ein möglicherweise tatbestandlich rechtswidriges Verhalten zu rechtfertigen. Losgelöst von dieser Funktion stellt § 127 StPO auch eine Ermächtigungsgrundlage für einen Eingriff...