Die Polizei ist nicht lediglich zuständig für die Vernehmung des Beschuldigten. Zum Zwecke der Ermittlung des Sachverhaltes kann es ebenfalls von Bedeutung sein, Zeugen und Sachverständige zu befragen. Hierzu bedarf es anderer Vorschriften, da sich die Maßnahme nunmehr nicht gegen die Person richtet, gegen die das...