§ 40 WaffG enthält detaillierte Bestimmungen sowie Ausnahmeregelungen zu den bereits in § 2 Abs. 3 WaffG normierten Umgangsverboten mit bestimmten Waffen. Welche Waffen unter das Verbot des Umgangs fallen, findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 des WaffG.
In § 40...