§ 1 Abs. 2 KraftStG ordnet an, dass die Vorschriften der Abgabenordnung (kurz: AO) auf die Kraftfahrzeugsteuer anzuwenden sind. Diese ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts und beinhaltet die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren. Es kann insofern als eine Art Steuergrundgesetz betrachtet werden. Wir...