Der strafrechtliche Unrechtsgehalt wird maßgeblich dran bemessen, in wie weit es dem „Wunsch“ des Täters entspricht, dass der strafrechtliche Erfolg eintritt. Normiert sind überwiegend Delikte, die ausschließlich vorsätzlich begangen werden können. Diese stellen den Regelfall dar und bilden ein Kernelement der in diesem Modul...