Der unmittelbare Zwang ist die einschneidenste Maßnahme der Zwangsmittel. Hier wird auf Personen oder auf Sachen direkt eingewirkt, § 58 Abs. 1 PolG NRW. Wegen der daraus folgenden großen Grundrechtsrelevanz ist der unmittelbare Zwang das Zwangsmittel mit den ausdifferenziertesten Regeln.
Der hier behandelte unmittelbare Zwang behandelt Maßnahmen...