Die akademische oder Wissenschaftsfreiheit ist ein Rechtsbegriff, durch den verschiedene Gewährleistungen umfasst werden für Hochschulen, ihre Lehrer, die Hochschulverwaltung und die Studierenden.
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Diese Garantie ruht auf einer historisch langen Geschichte. So ist die heute...