Identifizieren Sie beim Lesen des Sachverhalts ein Qualifikationsmerkmal des abschließenden Katalogs des § 224 Abs. 1 StGB, empfiehlt sich eine gemeinsame Prüfung mit dem Grunddelikt des § 223 Abs. 1 StGB.
Ebenso richtig wäre eine getrennte Prüfung der Delikte (erst § 223 Abs. 1; Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld und im Anschluss...