§ 8 Abs. 1 FZV normiert, dass die zuständige Zulassungsbehörde (§ 46 FZV) dem jeweiligen Kraftfahrzeug zur Identifizierung des Halters ein Kennzeichen zuteilt. Die Zuteilung eines Kennzeichens ist gem. § 3 Abs. 1 S. 3 FZV essentieller Bestandteil der notwendigen Zulassung von Kraftfahrzeugen. § 10 FZV regelt dann die Ausgestaltung und Anbringung der...