§ 22 StVG regelt den Kennzeichenmissbrauch. Es werden Manipulationen bzgl. des Kennzeichens unter Strafe gestellt, welche geeignet sind, die Halterfeststellung zu erschweren oder gänzlich zu verhindern. Dies wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Es handelt sich folglich um ein Vergehen im Sinne des §...