Art. 5 des Grundgesetzes normiert verschiedene Grundrechte zugleich. Im ersten Absatz sind die Meinungs-, die Informations-, die Presse-, die Rundfunk- und die Filmfreiheit grundrechtlich erfasst. Dazu kommen die Kunstfreiheit und die Freiheit der Forschung und Lehre aus Art. 5 Abs. 3 GG.
Hervorzuheben...