(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Mord ist unter allen Delikten vermutlich das prominenteste. Jeder...