A schlägt den B absichtlich mit der Faust gegen die Nase. B schreit auf und hält sich die blutende Nase mit seiner Hand.
Lösung:
A könnte sich gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er den B mit der Faust gegen dessen Nase schlug.
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
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