Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr selbst ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, § 32 StGB. hinter dem augenscheinlich recht simplen Wortlaut verbirgt sich ein beachtlicher Prüfungsumfang. Die Notwehr verkörpert...