Die rechtfertigende Einwilligung ist gewohnheitsrechtlich anerkannt. Eine allgemeingültige gesetzliche Normierung existiert nicht. Teilweise ist diese gesetzlich für bestimmte Delikte, beispielsweise § 228 StGB, normiert. Eine abschließende Regelung für mögliche Einwilligungen stellt diese jedoch nicht dar. Die Einwilligungsmöglichkeit findet ihre rechtliche Grundlage im verfassungsrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2...