Ausgangspunkt einer straßenverkehrsrechtlichen Prüfung ist § 1 Abs. 1 StVG. Nach diesem bestimmt sich, ob ein Sachverhalt dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dementsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterfällt. Für diesen ersten Prüfungsschritt ist zu fragen, ob vorliegend ein Kraftfahrzeug (und dessen Anhänger) im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb gesetzt werden soll. Dies begründet...