Abhängig von der Deliktsart unterscheiden sich abstrakt die zu prüfenden Elemente im Tatbestand. Welche Elemente zu prüfen sind, ergibt sich stets aus dem Straftatbestand selbst. Sämtliche Elemente sind im Gutachtenstil zu prüfen. Ausnahmen bestehen ausschließlich bei offensichtlich zu bejahenden Tatbestandselementen. Ob ein Schuh ein gefährliches Werkzeug...