§ 12a PolG NRW ist eine seit Dezember 2018 neu eingeführte Norm im Polizeigesetz NRW. Sinn und Zweck ist die Erweiterung der Befugnisse der Polizei im Zusammenhang mit Identitätsfeststellungen gemäß § 12 PolG NRW. Zum einen sollen Straftaten von erheblicher Bedeutung, terroristische Straftaten, gewerbs- oder bandenmäßig begangene...