Das Recht auf Eigentum schützt den Bürger vor Eingriffen in seine ihm von der Rechtsordnung zugeordneten Vermögensrechte. Um zu ermitteln, was genau unter den Eigentumsbegriff fällt, bedient man sich des einfachen Rechts.
Deswegen wird Art. 14 GG auch als normgeprägtes Grundrecht...