Art. 10 GG enthält das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Diese Grundrechte sind klassische Freiheitsrechte, die die private Kommunikation vor Eingriffen und Neugierde durch den Staat schützen. Dabei sollen laut Bundesverfassungsgericht „Die Beteiligten […] weitestgehend so gestellt werden, wie sie bei einer Kommunikation unter Anwesenden stünden.“ (BVerfG, Urteil vom...