Im Rahmen des § 3 Abs. 1 FZV, bei § 4 Abs. 3 FZV (= Pflicht zum Führen eines Versicherungskennzeichens), oder bei § 2 eKFV haben wir bereits festgestellt, dass es im Zulassungsrecht auch Querverbindungen zum Versicherungsrecht gibt. Diese Querverbindungen existieren in der Weise, als es...