Neben den gesetzlich geregelten Vorschriften zur Kfz-Haftpflichtversicherung (bspw. aus dem Pflichtversicherungsgesetz und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung), die gewissermaßen die Mindeststandards zum Schutz von potentiellen KfZ-Unfallgeschädigten aufstellen, gibt es auch noch die sogenannten Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (kurz: AKB).
Diese sind unverbindliche Musterempfehlungen (= Vertragsbedingungen) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an ihre einzelnen Mitgliedsunternehmen für KfZ-Versicherungsverträge...