Art. 4 GG teilt sich in das Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, auch Religionsfreiheit genannt, aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG einerseits und die Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1, 3 GG andererseits auf. Das Grundgesetz gewährleistet diese Rechte in grundsätzlich...