Das Sexualstrafrecht ist nahezu umfassend im 13. Abschnitt des StGB in den §§ 174 bis 184j StGB geregelt. Geschützt wird die sexuelle Selbstbestimmung einer jeden Person, welche direkt der Menschenwürde entspringt.
Das Sexualstrafrecht ist kompliziert und in der Praxis schweren beweisrechtlichen Probleme unterworfen. Die polizeiliche Ausbildung bezieht...