Auch der Versuch eines Delikts kann nach dem StGB bestraft werden. Zunächst ist problematisch, ob der offensichtlich noch nicht (vollständig) erfüllte objektive Tatbestand dennoch einen strafbewehrten Schritt, also eine taugliche Willensverwirklichung, in Richtung des angestrebten tatbestandlichen Erfolgs im strafrechtlichen Sinne darstellt. Stellen Sie sich einen Zeitstrahl vor, der...