Anders als § 16 Abs. 1 S. 1 lässt der beachtliche Verbotsirrtum nach § 17 StGB nicht den Tatbestand, sondern die Schuld entfallen.
Der Verbotsirrtum ist in zwei Varianten möglich. Der Normalfall des § 17 StGB beschreibt einen Irrtum des Täters, welcher in...