Besonders wichtig für den Umgang mit Personen im Straßenverkehr ist die Fahrerlaubnisverordnung.
Die Fahrerlaubnisverordnung (kurz FeV) ist aus einer früheren Fassung der StVZO hervorgegangen. Als Rechtsverordnung findet sie ihre Ermächtigungsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG. Als Pendant zu der Fahrzeugzulassungsverordnung (kurz FZV), welche die Zulassung...