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Vorläufige Deckung

Vorläufige Deckung (Deckungszusage) bedeutet, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer sofortigen Versicherungsschutz gewährt, obwohl der Versicherungsvertrag formal noch nicht policiert worden ist. Die Deckungszusage überbrückt damit einen möglichen Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages entsteht.