Die Exekutive ist die vollziehende (oder auch ausübende) Gewalt.
Beispiele: Europäische Kommission, Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesminister), Bundesverwaltung, Landesregierung (Ministerpräsident, Landesminister), Landesverwaltung, Landrat, Oberbürgermeister, Bürgermeister
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.
Beispiele: Europäisches Parlament, Bundestag, Bundesrat, Landtag, Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat.
Eine Waffe iSd. Waffengesetzes führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG
Bei Rechtsverordnungen handelt es sich um Rechtsvorschriften, welche von Exekutivorganen (Regierung, Minister, Verwaltungsbehörden) zur detaillierteren Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden. Sie konkretisieren also den vom sie ermächtigenden Gesetz (Parlamentsgesetz) vorgegebenen Inhalt und regeln dessen Einzelheiten.
Von den sog. Parlamentsgesetzen sind diese dadurch zu unterscheiden, wer die erlassende Stelle (Rechtsverordnung = Exekutivorgan; Parlamentsgesetz = NUR Parlament) ist und, dass sie nicht in einem bestimmten vom Grundgesetz vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.
Beispiele für Rechtsverordnungen: StVO, FZV, StVZO, FeV