Messer mit einhändig feststellbarer Klinge.
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Legaldefinition: Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG
Anscheinswaffen sind
Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG
Eine Waffe iSd. Waffengesetzes führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG