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Einhandmesser

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge.

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.

Legaldefinition: Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG

Anscheinswaffen sind

  1. Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden
  2. Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von den unter 1. genannten Schusswaffen
  3. unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von den unter 1. genannten Schusswaffen

Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG

Eine Waffe iSd. Waffengesetzes führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.

Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG