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Fahrzeughalter

Fahrzeughalter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug inne hat.

Ein Fahrzeug führt, wer es „unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil leitet“. (BGHSt 18, 6 (8); 35, 390)