Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über die Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis ist die von der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) erteilte öffentlich-rechtliche Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen (im öffentlichen Verkehrsraum) ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.
(Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG Rn. 22)