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Führerschein

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über die Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis ist die von der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) erteilte öffentlich-rechtliche Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen (im öffentlichen Verkehrsraum) ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

(Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG Rn. 22)