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Sittengesetz

Das Sittengesetz bezeichnet die Gesamtheit aller sittlichen Normen, die die Allgemeinheit als richtig und für ein Zusammenleben notwendig anerkennt.

Rechte anderer sind Rechtsgüter Dritter, die durch das Grundgesetz geschützt sind.

Grundrechte mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt können mittels einfacher Gesetze im Schutzbereich eingeschränkt werden. Besondere Anforderungen an die Gesetze, welche erforderlich sind, um Eingriff in den Schutzbereich zu rechtfertigen, bestehen nicht.