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Freiheitsentziehung

Eine Freiheitsentziehung ist dann gegeben, wenn die Fortbewegungsfreiheit in einem eng umgrenzten Raum in alle Richtungen hin aufgehoben ist.

Nach dem klassischen Eingriffsbegriff liegt ein Eingriff vor, wenn er final, unmittelbar, durch Rechtsakt sowie mit Befehl und Zwang gegenüber dem Einzelnen angeordnet bzw. durchgesetzt wird.

Das Leben umfasst den Zeitraum der Existenz des nasciturus bis zum Hirntod.