Eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens 3 Personen. Dabei müssen sie sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben, in Zukunft und für eine bestimmte Dauer mehrere eigenständige Straftaten zu verüben, die im Einzelnen noch ungewiss sind. Ein Bandenmitglied gehört einer solchen Bande an.
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang verschaffen will. (BGH, Beschluss vom 27.02.2014 − 1 StR 15/14 )