Beide an der Korruption Beteiligte müssen zusammen das Unrecht einer Amtspflichtverletzung gegen einen Vorteil vereinbaren.
Die Gewährung liegt in der tatsächlichen Übergabe des Vorteils.
Das Versprechen ist die Abgabe eines Angebotes für die spätere Zuwendung.
Unter dem Anbieten ist das einseitige Darbieten einer Leistung zu verstehen.
Ein Vorteil ist jede auch nur vorübergehende Zuwendung materieller oder immaterieller Art, die nicht auf einem durchsetzbaren Rechtsanspruch beruht und die Situation des Empfängers wirtschaftlich, rechtlich oder in objektiv messbarer Weise verbessert.