Share

Verhaltens-/Handlungsstörer

Der Verhaltensstörer oder auch Handlungsstörer genannt, erzeugt durch sein persönliches Verhalten eine Gefahr.

Unter dem Begriff der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Individualrechtsgüter, den Schutz der Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung sowie den Schutz des Bestandes und der Veranstaltungen des Staates.

Zustandsstörer ist, wer im Zeitpunkt der Gefahrenabwehrmaßnahme der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Sache ist, von der die Gefahr ausgeht.